Wichtige Informationen für den Züchter!

 

Registrierung eines Zuchtstättennamens (Prefix/Suffix)

 

Als Prefix wird ein dem Pferdenamen vorangestelltes, als Suffix ein dem Pferdenamen

nachgestelltes Wort mit höchstens 20 und mindestens drei Buchstaben bezeichnet.

Es soll eine auf die Zuchtstätte oder den Züchter bezugnehmende Bedeutung haben.

Der Zuchtstättenname (Prefix oder Suffix) wird vom Züchter über den Bereich Zucht

der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (FN) beim Central Prefix Register in England

beantragt. Ist das Prefix/Suffix beim Central Prefix Register eingetragen,

so ist der Zuchtstättenname über alle diesem Register angeschlossenen

Züchtervereinigungen 30 Jahre für den Züchter geschützt.

Der Zuchtstättenname darf ausschließlich für von diesem Züchter oder dieser Zuchtstätte

gezogene Pferde verwendet werden. Der registrierte Namenszusatz wird dann zuchtseitig

bei allen Pferden des Züchters, bei denen er in der Zuchtbescheinigung als Züchter

aufgeführt ist, als Bestandteil des Pferdenamens ausgewiesen.

Weitere Informationen zur Registrierung eines Zuchtstättennamens und der dazugehörige

Antrag sind unter Anlagen zu finden

Erläuterungen

Antrag

weitere Infos unter:phttp://www.pferd-aktuell.de